Die neue Zustellpraxis des BAMF von Asylbescheiden ist untragbar

Luise erklärt zur Wiederaufnahme der uneingeschränkten Zustellung von Asylbescheiden durch das BAMF:

„Ungeachtet weiterhin bestehender, bundesweiter Kontaktbeschränkungen, stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Anfang dieser Woche wieder uneingeschränkt auch ablehnende Asylbescheide zu und führt wieder Anhörungen durch.

Das stellt die betroffenen Asylsuchenden vor sehr große Probleme. So können wegen der Kontaktbeschränkungen etwa die äußerst wichtigen Berater nicht in den Unterkünften vor Ort sein, wodurch Asylsuchende von Informationen mehr denn je abgeschnitten sind. Beratungsstellen und auch Anwälte arbeiten zum Teil aus dem Homeoffice, sodass eine Onlineberatung zwar unter Umständen möglich ist, allerdings ist das Einlegen und Begründen von Klagen innerhalb der ohnehin sehr kurzen ein- bis zweiwöchigen Frist unter diesen Umständen deutlich erschwert. Es wird daher kaum möglich sein, diese höchst existenziellen Entscheidungen einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit ein großer Anteil der BAMF-Bescheide einer richterlichen Prüfung nicht standhielt, ist diese neue Zustellpraxis des BAMF untragbar.“

Luises Statement wurde in einem Beitrag vom MIGAZIN aufgegriffen.