Flüchtlings-Handys nicht ohne Verdacht auswerten!

Luise unterstützt die Klagen Geflüchteter gegen die Auswertung ihrer Mobiltelefondaten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF).  Das Gesetz erlaubt der Behörde seit 2017, die Mobiltelefone von Asylantragsstellern auszulesen, wenn sie sich nicht durch einen Reisepass oder ein anderes Dokument ausweisen können. Gegen diese Praxis haben Flüchtlinge vor den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Hannover und Berlin geklagt. 

Im SWR betonte sie, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei durch die Praxis des BamF nicht gegeben. Die Datenerhebung müsse immer anlassbezogen sein. Ein pauschales Sammeln von Handydaten stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung da. Lediglich bei zwei Prozent von zehntausend erhobenen Datensätzen ist eine Identitätstäuschung festgestellt worden. “Das findet die Bundesregierung vertretbar – und wir nicht. Deshalb ist es gut, dass es diese Klage vor dem Verwaltungsgericht gibt.”

Radiointerview im SWR