BAMF verändert Umgang mit Schutzsuchenden aus Syrien

Das BAMF hat die Anerkennungspraxis bezüglich des Herkunftslandes Syrien geändert – schutzsuchende Asylsuchende erhalten nicht mehr den subsidiären Schutzstatus, sondern nur noch Abschiebungshindernisse – mit allen integrationspolitischen Folgewirkungen.

Luise hat dazu die Bundesregierung befragt, wie sie diese Praxis bewertet.
Denn Syrien ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes alles andere als sicher. Die Diskrepanz zu der Bewertung Syriens durch das BAMF ist offensichtlich.

Luise kommentiert die Antwort auf die SF zu dem Schutz der Syrer*innen wie folgt:

Die BAMF-interne Weisung liegt nun schon seit ca. drei Wochen vor – das BMI hatte also genügend Zeit sich dieser sehr grundlegenden Frage anzunehmen. Es zeugt von falscher Prioritätensetzung und Inkompetenz des BMI, die Fachaufsicht in diesem Punkt so sehr zu vernachlässigen.

Auch fehlt die Einbeziehung des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt hat in seinem Lagebericht festgestellt, dass in keinem Teil Syriens ein langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen bestehe und Rückkehrer einer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt seien. Diese Feststellungen stehen in einem deutlichen Widerspruch zu den internen Leitsätzen des BAMF, die in der Regel für Syrer*innen nur noch den schwächsten Schutz in Form von Abschiebungshindernissen vorsehen.

Die Westfälische Rundschau, die Berliner Morgenpost und die WAZ berichteten.