Quasi-Entscheidungsstop beim BAMF zu Syrien besteht weiter – keine Einigung innerhalb der Bundesregierung

Auf dem Rücken der Schutzsuchenden werden hier offenbar Machtkämpfe innerhalb der Bundesregierung um die Interpretation der Sicherheitslage in Syrien ausgetragen.  Für die beiden großen Gruppen der potentiell subsidiär Schutzberechtigten sowie derjenigen, die nur einen Abschiebeschutz nach § 60 Absatz 5 AufenthG erhalten könnten, bleiben die Verfahren und vor allem die Entscheidung beim BAMF nun auf unabsehbare Zeit ausgesetzt!

Auch nach der Innenausschuss-Anhörung in der vergangenen Woche, wo VG- Richter klare und faire Verfahren sowie Leitsätze eingefordert haben, ist dieser „Quasi-Entscheidungsstop“ für Syrien komplett unverständlich.

Hier die Fragen von Luise sowie die Antworten der Bundesregierung:

Die Welt berichtete.