Zivilgesellschaftliches Engagement darf nicht abgewertet werden

„Der verbale Angriff von BAMF-Chef Sommer auf die Flüchtlingsräte fügt sich ein in eine unrühmliche Reihe von Attacken auf die Zivilgesellschaft, wie wir sie von der Union in der Vergangenheit mehrfach erleben mussten. Auch bei der Seenotrettung, den Fridays for Future oder der Deutschen Umwelthilfe erkennt man die Tendenz der Union die Arbeit der Zivilgesellschaft zu diskreditieren. Die Flüchtlingsräte in Deutschland haben eine lange zivilgesellschaftliche Tradition. Sie unterstützen Asylsuchende dabei, ihre Rechte wahrzunehmen. In einem Rechtsstaat ist es möglich gegen ablehnende Bescheide rechtlich vorzugehen. Das ist nicht etwa ein Privileg Asylsuchender, sondern ein Grundrecht. 
Zu den Rechten Asylsuchender gehört auch, dass sie ihre Unterkunft verlassen dürfen. Diese Selbstverständlichkeit scheint aber Herrn Sommer nicht geläufig zu sein. Dass er nun wieder den Duktus der Anti-Abschiebeindustrie bedient, mag daran liegen, dass er dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die nicht vorhandene Notwendigkeit verleihen möchte. Das Vollzugsdefizit bei Abschiebungen hat aber ganz andere Gründe als vermeintliche Warnungen durch die Flüchtlingsräte. Dem zivilgesellschaftlichen Engagement sind wir zum Dank verpflichtet – unter keinen Umständen darf die ehrenamtliche Arbeit auf so unsachliche Weise abgewertet werden.“

Luises Reaktion auf die Aussage von BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer: „Es ist ganz offensichtlich, dass einige Organisationen das Interesse verfolgen, Abschiebungen generell zu bekämpfen – ich denke vor allem an selbsternannte Flüchtlingsräte“.

Die Süddeutsche Zeitung und die TAZ haben berichtet.